Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
93.054 |
Alkoholzehntel |
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Dîme de l'alcool |
Bericht: 14.06.1993 (BBl II, 1119 / FF II, 1059)
Ausgangslage
Der 94. Bericht über den Anteil der Kantone am Reinertrag
der Eidgenössichen Alkoholverwaltung umfasst die drei Geschäftsjahre 1988/89, 1989/90
und 1990/91. Gemäss Verordnung des Bundesrates vom 26. Februar 1986 über die
Vermögensbereinigung zwischen den Kantonen und der EAV wird den Kantonen seit 1987 die
Hälfte des Vermögens in fünf jährlichen Raten ausbezahlt. In der 94. Berichtsperiode
kamen die letzten drei Jahresraten zur Auszahlung. Die Kantone müssen 10 Prozent dieser
Auszahlungen im gleichen Sinn wie den Alkoholzehntel verwenden.
Bisher wurden die detaillierten Angaben aller Kantone im
Bundesblatt publiziert. Auf Anregung der Kommission für Gesundheit und Umwelt hin
verzichtet man nun im Sinne einer Kosteneinsparung auf diese Publikation. Die
entsprechenden Unterlagen können aber jederzeit beim Bundesamt für Gesundheitswesen
eingesehen oder angefordert werden.
Verhandlungen
NR |
28.02.1994 |
AB 1994, 11 |
SR |
09.06.1994 |
AB 1994, 618 |
Beide Räte nahmen den Bericht Kenntnis. Die
ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit stellte jedoch fest,
dass zwischen den Aktivitäten der Kantone bei der Umsetzung ihres Auftrages
beträchtliche Unterschiede bestehen und insbesondere die Empfehlungen zur zweckmässigen
Aufteilung der Mittel nicht durchwegs eingehalten werden. Namentlich komme der wichtige
Bereich der Prävention im Vergleich zu den anderen Anwendungsgebieten nach wie vor zu
kurz.
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