Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

93.054 Alkoholzehntel
Dîme de l'alcool

Bericht: 14.06.1993 (BBl II, 1119 / FF II, 1059)

Ausgangslage

Der 94. Bericht über den Anteil der Kantone am Reinertrag der Eidgenössichen Alkoholverwaltung umfasst die drei Geschäftsjahre 1988/89, 1989/90 und 1990/91. Gemäss Verordnung des Bundesrates vom 26. Februar 1986 über die Vermögensbereinigung zwischen den Kantonen und der EAV wird den Kantonen seit 1987 die Hälfte des Vermögens in fünf jährlichen Raten ausbezahlt. In der 94. Berichtsperiode kamen die letzten drei Jahresraten zur Auszahlung. Die Kantone müssen 10 Prozent dieser Auszahlungen im gleichen Sinn wie den Alkoholzehntel verwenden.

Bisher wurden die detaillierten Angaben aller Kantone im Bundesblatt publiziert. Auf Anregung der Kommission für Gesundheit und Umwelt hin verzichtet man nun im Sinne einer Kosteneinsparung auf diese Publikation. Die entsprechenden Unterlagen können aber jederzeit beim Bundesamt für Gesundheitswesen eingesehen oder angefordert werden.

Verhandlungen

NR 28.02.1994 AB 1994, 11
SR 09.06.1994 AB 1994, 618

Beide Räte nahmen den Bericht Kenntnis. Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit stellte jedoch fest, dass zwischen den Aktivitäten der Kantone bei der Umsetzung ihres Auftrages beträchtliche Unterschiede bestehen und insbesondere die Empfehlungen zur zweckmässigen Aufteilung der Mittel nicht durchwegs eingehalten werden. Namentlich komme der wichtige Bereich der Prävention im Vergleich zu den anderen Anwendungsgebieten nach wie vor zu kurz.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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